Gutachten im Gerichtsauftrag
Meine Leistungen
Die Justiz legt nicht nur großen Wert auf wissenschaftlich fundierte, fachlich begründete und nachvollziehbare Gutachten, sondern auch auf die formal korrekte Abwicklung eines Gerichtsauftrags. Mein Arbeitsschwerpunkt ist die forensische Tätigkeit, hauptsächlich für Zivilgerichte (insbesondere bei Miet-, WEG- und Nachbarschaftssachen, Familiensachen sowie Erbauseinandersetzungen), ferner für das Vollstreckungsgericht und das Finanzgericht, aber auch in Wirtschaftsstrafsachen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.
Hauptsächlich ermittle ich Verkehrs- bzw. Marktwerte von unbebauten Grundstücken, Ein- und Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten, Bürogebauden, Hotels, Freizeitimmobilien sowie Gewerbe- und Industrieobjekten. Desweiteren ermittle ich Grundstücksbelastungen, insbesondere Sonderfragen im Zusammenhang mit Erbbaurechten, Rechten aus Abteilung II des Grundbuchs wie Wohn- und Nießbrauchrechten, Rechten aus dem Baulastenverzeichnis etc.; auch schätze ich Wertminderungen und Beeinträchtigunen ein.
Im Zusammenhang mit Verfahren wegen Mieterhöhungen und -minderungen, Mietwucher, ordnungswidriger Mietpreisüberhöhung und sittenwidriger Pachtverträge ermittle ich ortsübliche Mieten und Pachten und stelle Wohn- und Nutzflächen fest.
Dauer und Kosten eines Gerichtsgutachtens
Zwischen verbindlicher Auftragserteilung und Fertigstellung eines Gutachtens liegen i.d.R. 12 bis 16 Wochen. Neben meiner aktuellen Auslastung hängt die Dauer u.a. davon ab, in welchem Umfang amtliche Unterlagen und Auskünfte benötigt werden. Bei Gerichtsaufträgen ist außerdem ein ausreichender zeitlicher Vorlauf für die Ortsbesichtigung einzukalkulieren, da die Einladung schriftlich erfolgt und allen Beteiligten die Möglichkeit zur Teilnahme eingeräumt werden muss.
Die Honorierung der gerichtlichen Tätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), die Umsatzsteuer wird getrennt berechnet. Da der Zeitaufwand für die Gutachtenerstattung je nach Komplexität des Falles unterschiedlich ausfällt, können keine pauschalen Angaben über die Höhe der Gesamtkosten gemacht werden. Nehmen Sie im Zweifelsfall bitte vorab Kontakt mit mir auf, um die Höhe von eventuellen Auslagenvorschüssen zu klären.