Häufige Fragen
Zwischen verbindlicher Auftragserteilung und Fertigstellung eines Gutachtens liegen i.d.R. 12 bis 16 Wochen. Neben meiner aktuellen Auslastung hängt die Dauer u.a. davon ab, in welchem Umfang amtliche Unterlagen und Auskünfte benötigt werden. Bei Gerichtsaufträgen ist außerdem ein ausreichender zeitlicher Vorlauf für die Ortsbesichtigung einzukalkulieren, da die Einladung schriftlich erfolgt und allen Beteiligten die Möglichkeit zur Teilnahme eingeräumt werden muss.
Damit ich eine Immobilie fundiert bewerten kann, sind eingehende Kenntnisse über die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften des Objekts notwendig. Ich prüfe alle wertrelevanten Tatsachen eingehend, damit es später nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt. Im Gutachten erhalten Sie dann ausführlich und in verständlicher Form genaue Informationen dazu. Eine Reduzierung der Kosten führt zwangsläufig zur Verringerung der Qualität, die ich mit meinen eigenen Ansprüchen nicht vereinbaren kann. Meine Honorare basieren auf der Empfehlung des BDVI und sind nicht verhandelbar. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Privataufträgen benötige ich zunächst einen Grundbuchauszug, ferner Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Angaben über Zweck und Stichtag des Gutachtens.
Daraufhin erstelle ich ein schriftliches Angebot, in dem auch mein Honorar, die Obliegenheiten des Auftraggebers und das weitere Vorgehen geregelt sind.
Für die Beschaffung von Unterlagen bei Ämtern und Behörden ist bei Privatgutachten außerdem eine Vollmacht des Grundstückseigentümers erforderlich. Hierfür wird
zusammen mit dem Vertragsangebot eine Vorlage übermittelt.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in Baden-Württemberg, speziell im Großraum Stuttgart. Je größer die Entfernung, desto aufwändiger ist die Recherche und desto größer ist der Aufwand bei einer Ortsbesichtigung. Die Kosten des Gutachtens werden dadurch natürlich entsprechend höher. Aufträge, die mit größeren Entfernungen verbunden sind, sind daher nur in besonders begründeten Fällen sinnvoll.